Sicherheitstipps für Silvester

Sicherheitstipps für Silvester

30. Dezember 2017 Aus Von Chris
Am 31. Dezember lassen wir es wieder krachen und begrüßen das neue Jahr mit Raketen, Böllern und Knallfröschen. Damit dies gut und gesund gelingt, sollten jedoch einige Sicherheitstipps beherzigt werden:

 

Haustiere reagieren auf die ungewohnten Knallgeräusche oft unberechenbar. Sie sollten daher möglichst früh ins Haus gebracht und vor allem nicht alleine gelassen werden. Hilfreich ist, sie schon an den Tagen vor der Silvesternacht – wenn die ersten Feuerwerkskörper gezündet werden – an die Geräusche zu gewöhnen und ihnen durch die eigene Anwesenheit Sicherheit zu vermitteln.
Feuerwerk immer auf das Siegel der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) und das CE-Zeichen überprüfen. Nur diese Feuerwerkskörper erfüllen die nötigen Sicherheitsanforderungen.
Kinder sind fasziniert von Feuerwerken. Gerade zu Silvester wollen viele wach bleiben und das neue Jahr mit Getöse begrüßen. Damit der Jahreswechsel für die Kleinen ohne Blessuren bleibt, sollten Silvesterknaller und Raketen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zwar gibt es schon Feuerwerkskörper für Kinder, doch die dürfen nur unter Aufsicht abgebrannt werden.
Sogenannte „Batterien“ werden immer beliebter. Einmal angezündet, bieten sie eine Folge von Licht- und Soundeffekten. Aufgrund der langen Brenndauer von bis zu zwei Minuten sollte man ihre Bedienungsanleitung sorgfältig lesen und genau befolgen.

 

Nach dem Anzünden sofort einen ausreichend großen Sicherheitsabstand einnehmen und die Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Menschen werfen.
Nicht explodierte Böller nicht erneut entzünden, da von ihnen erhebliche Explosions- und Verletzungsgefahr ausgeht.

 

„Wenn Böller oder Raketen durch ein offen stehendes Fenster ins Haus gelangen und dort Schaden anrichten, übernimmt dies die Hausratversicherung. Besser ist es, Türen und Fenster zu Silvester geschlossen zu halten“, rät Peter Heise, Leiter der Hauptabteilung Tarif bei der Barmenia Allgemeine Versicherung. „Geht durch Feuerwerkskörper hingegen eine Scheibe zu Bruch, übernimmt die Glasversicherung die Kosten der Instandsetzung.“