Impressum – JA oder NEIN??

Impressum – JA oder NEIN??

29. Juli 2017 Aus Von Chris

Vorraussetzungen

Für diesen Beitrag werden keine Vorkenntnisse benötigt.

 

Viele stellen sich beim Bau der eigenen Webseite die Frage “Brauche ich ein Impressum und was muss es beinhalten, damit ich nicht abgemahnt werden kann?”.
In diesem Beitrag möchte ich auch einige dieser wichtigen Punkte eingeben.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum beinhaltet deine ladungsfähige Anschrift (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt), diese Angaben sind in einem Impressum das absolute MUSS!
Ein weiterer Nutzen eines Impressums ist, dass die Nutzer der Seite wissen, mit wem sie es zu tun haben und wie die Seite ihre Daten wie z.B. die IP-Adresse, Name, Browserdaten oder Standort nutzt.

Wer benötigt ein Impressum?

Ein Impressum ist nach §5 des Telemediengesetz (TMG) für alle Webseiten vorgeschrieben, die “geschäftsmäßige Online-Dienste” anbieten oder vermarkten. Es geht hier also darum, ob du Inhalte, Waren oder andere Leistungen auf deiner Webseite anbietest und diese gegen ein Entgelt z.B. verkauft werden. Als Beispiel: Online-Shops, Web-Hoster, Softwarevermietung, …

Jetzt denkst du wahrscheinlich, dass Blogger kein Impressum brauchen, doch da liegst du falsch. 😀
Auch Blogger benötigen ein Impressum, da sie Inhalte darstellen, die journalistisch-redaktionell gestalltete Inhalte veröffentlichen, die zur Meinungsbildung beitragen können.

 

Kann ein Verstoß gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?

Innerhalb der letzten Jahre wurden tausendfach verschiedene Webseiten ohne Impressum abgemahnt. Das Recht ist in diesem Fall hingegen nicht ganz einheitlich. Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass bei fehlendem oder unvollständigem Impressum ein Rechtverstoß vorliegt. Andere Gerichte hingegen sind der Meinung, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschrit nicht abmahnfähig ist.

 

Also wenn du auf Nummer sicher gehen willst und einen Offiziellen Blog aufbauen willst, kannst du dich z.B. an deinen Anwalt für Internetrecht wenden oder die Webseite www.e-recht24.de und lässt dich dort zu deinem Impressum beraten bzw. dir dein Impressum zusammenstellen.

 

Ich habe eine private Webseite. Brauche ich nun auch ein Impressum?

Wenn du eine rein private Webseite betreibst, bist du von der Impressumspflicht ausgenommen. §5 TMG spricht lediglich von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch $55 des Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geht davon aus, dass private und familiäre Webseiten von der Pflicht ausgenommen sind und ein Impressum hier nicht notwendig ist, da keine Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

 

Wo muss das Impressum eingebunden werden?

Das Impressum muss laut Gesetzestext “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Das bedeutet, dass das Impressum von jeder Unterseite deiner Webseite angeklickt werden kann. Daher binden die meisten Seitenbetreiber den Link des Impressums in den Footer ein, der eh auf jeder Unterseite erreichbar und sichtbar ist. Das Impressum darf allerdings nicht in einem Pop-Up Fenster erscheinen, da diese Funktion von vielen Nutzern unterdrückt wird. Dies hätte die fatale Konsequent, dass das Impressum nicht erreichbar ist und somit nicht existieren würde.