Hausratversicherung: Kleiner Beitrag, große Wirkung!
28. Februar 2018Wenn Studenten in ihre erste eigene Wohnung oder in eine WG ziehen, ist das aufregend und neu. Woran die wenigsten im Umzugstrubel denken, sind ihre Versicherungen. Eine Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel im Falle eines Einbruchs teure Geräte wie Tablet, Computer oder Fernseher.
Ebenfalls versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Und das für einen verhältnismäßig geringen Beitrag. WG-Bewohner können sich den Versicherungsbeitrag teilen. „Versicherungsnehmer ist dann allerdings nur einer der Bewohner. Er trägt alle Rechte und Pflichten und bekommt im Schadensfall das Geld ausgezahlt“, erklärt Hermann-Josef Coenen von den Barmenia Versicherungen. WGler sollten deshalb auflisten, was in der Wohnung vorhanden ist, wem es gehört und was es gekostet hat. Generell ist wichtig, dass die Versicherungssumme den realen Wert des Hausrats widerspiegelt. Ist sie zu niedrig, wird nur ein Teil des Schadens übernommen. Wer sich nicht sicher ist, fragt am besten einen Versicherungsfachmann um Rat. Mietet der Student dagegen ein möbliertes Zimmer, zum Beispiel in einem Studentenwohnheim, benötigt er keine eigene Versicherung. Da es sich dann um keinen eigenen Hausstand handelt, sind seine persönlichen Gegenstände in der Regel weiterhin durch die Hausratversicherung der Eltern abgedeckt – dabei sind die Leistungsgrenzen der jeweiligen Versicherung zu beachten.
Die kostenlose Mitversicherung gilt meist auch für die Haftpflichtversicherung. Allerdings wird hier eine eigene fällig, sobald die Erstausbildung abgeschlossen ist. Sie zahlt, wenn der Student unbeabsichtigt etwas beschädigt, zum Beispiel ein teures Möbelstück eines Freundes in dessen erster eigener Wohnung. Weitere Informationen unter www.barmenia.de