Neue Datenschutzgrundverordnung

Neue Datenschutzgrundverordnung

19. September 2018 Aus Von Chris

Online eine Überweisung ausfüllen, auf die Schnelle eine Nachricht schicken oder einen Flug buchen: Auf das Internet können und wollen viele nicht mehr verzichten. Doch selbst wer Onlinedienste nur sporadisch nutzt, hinterlässt unweigerlich Spuren im Netz. Anbieter speichern persönliche Informationen, von der Adresse bis zur Bankverbindung.
 
Mehr Kontrolle über diese Daten erhalten Verbraucher durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die seit Ende Mai 2018 geltenden strengen Vorgaben müssen globale Konzerne ebenso berücksichtigen wie der Handwerker von nebenan. Allerdings herrscht hierüber oft noch Unsicherheit. Die DSGVO hält unter anderem fest, dass Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet und gespeichert werden dürfen, dass kein Fremder Zugriff darauf hat und lückenlos dokumentiert werden kann, wo und wie lange die Informationen gespeichert werden. „Für Unternehmen bedeuten die EU-Vorgaben, dass sie ihre Daten sicher schützen müssen. Eine einfache Antiviren-Software reicht da nicht aus“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Wichtig ist auch, dass die Angestellten genaue Weisung erhalten, wie sie mit sensiblen Daten umzugehen haben. Dazu müssen sie eine „Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ unterschreiben.